Die neue Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Methode (Regressionsanalyse) benachteiligt die Komplementärmedizin!
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung ist jedoch nichts zu befürchten, weil die Regressionsanalyse bis jetzt lediglich als Screening-Methode angewendet werden darf.
Die UNION Schweizerischer komplementärmedizinischer Ärzteorganisationen (UNION) anerkennt die während über zehn Jahren geleisteten Arbeiten der FMH und der Tarifpartner für eine angemessene und faire Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Die neue Wirtschaftlichkeitsprüfungs- Methode ist für komplementärmedizinisch tätige Ärztinnen und Ärzte jedoch von Nachteil, weil die indirekten Morbiditätsparameter der komplementärmedizinischen Praxis nicht gerecht werden. Komplementärmediziner scheinen ein überdurchschnittlich gesundes Patientenkollektiv zu haben, was der Realität in der Praxis nicht entspricht (Melchart D. et al.; Schlussbericht Programm Evaluation Komplementärmedizin 2005).
Vor allem negativ ins Gewicht fallen die pharmazeutischen Kostengruppen (PCGs). Komplementärmedizinische Ärztinnen und Ärzte setzen Medikamente traditionell sparsam, aber trotzdem sachgerecht ein (Vergleich SASIS Zahlen). Bei vielen Behandlungen der Komplementärmedizin werden Arzneimittel zudem mit individueller Indikation eingesetzt oder es werden Präparate eingesetzt, die nicht über die Spezialitätenliste vergütet werden, weshalb mittels dem Parameter Medikamente bei der Berechnung der Regressions-Indizes kein korrekter Rückschluss auf den Gesundheitszustand des Patienten gemacht werden kann.
Die neue Wirtschaftlichkeitsprüfungs- Methode (Regressions-analyse) ist gemäss Vereinbarung zwischen FMH, santésuisse und curafutura jedoch lediglich ein Screening Instrument. Die statistische Screening- Methode erbringt keinen abschliessenden Nachweis, dass eine Ärztin oder ein Arzt unwirtschaftlich handelt und sie kann nicht alle Praxisbesonderheiten abschliessend korrigieren. Deshalb kann die Screening-Methode immer nur ein Teil der Kontrolle der Wirtschaftlichkeit gemäss Art. 56 Abs. 6 KVG, und kein Ersatz für eine detaillierte Einzelfallbeurteilung sein. Analog zu einer Vorsorgeuntersuchung kann das statistische Screening- Verfahren lediglich Personen identifizieren, bei denen die untersuchten Daten «auffällige» Werte aufweisen. Die Weiterentwicklung der Regressionsanalyse ist vertraglich festgehalten und für die definitive Verbindlichkeit z.B. in einem rechtlichen Verfahren hat eine externe Validierung bis jetzt nicht stattgefunden.
Die UNION wehrt sich seit der Veröffentlichung der Praxis der neuen Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Methode gegen die Ungleichbehandlung. Die Vertragsparteien santésuisse, curafutura und FMH haben sich nun bezüglich dieser Problematik besprochen und festgehalten, dass genau solche Fälle gesammelt, besprochen und Korrekturmechanismen bestimmt werden müssen.
Betroffene Kolleginnen und Kollegen sollten sich deshalb bei den jeweiligen komplementärmedizinischen Fachgesellschaften melden und ihre anonymisierten Daten (Briefe und Statistiken der santésuisse) via UNION der FMH für weitere Verhandlungen mit den Vertragspartnern zur Verfügung stellen.
Aus rechtlicher Sicht kann Ruhe bewahrt werden. Die UNION hat in Zusammenarbeit mit der FMH ein standardisiertes Antwortschreiben erarbeitet, das über die Geschäftsstellen der komplementärmedizinischen Fachgesellschaften bezogen werden kann.
Dr. med. Gisela Etter, Präsidentin UNION