Peter F. Matthiessen
Angesichts fehlender Plausibilität zu den Wirkprinzipien der Homöopathie ist es Mode geworden, deren therapeutische Wirksamkeit in Abrede zu stellen, obwohl die hierzu publizierte Evidenz für eine Wirksamkeit spricht…
The way forward
1994 wurde das neue KVG von den Eidgenössischen Räten verabschiedet. Drei Krankenkassen und vier komplementär-medizinische Ärztevereinigungen unter der Leitung des «Forum für Freiheit im Gesundheits-wesen FFG» machten für das Referendum mobil, so dass dieses in kurzer Zeit mit 148 952 gültigen Unterschriften eingereicht werden konnte. Die Gegner des neuen KVG fanden in der Politik Gehör mit den Argumenten, das neue Gesetz sei zu dirigistisch und zu sehr der Schulmedizin verhaftet, zu teuer für die öffentliche Hand und die Prämienzahler. In der Abstimmung vom 4. Dezember 1994 wurde das neue KVG dann äusserst knapp angenommen.
Die Umsetzung des neuen Verfassungsartikels zur «Berücksichtigung der Komplementärmedizin» hat erneut die Frage nach deren Wissenschaftlichkeit aufgeworfen. Die UNION bekennt sich zum WzW-Nachweis, fordert jedoch von der Forschung eine adäquate Methodologie und von den Behörden verbindliche Beurteilungskriterien.