UNION Schweizerischer Komplementärmedizinischer Ärzteorganisationen

News Archiv der Jahre 2015 und früher

13.05.2015

Bericht des Bundesrates vom 13.05.2015

 

Komplementärmedizin: Stand der Umsetzung von Artikel 118a der Bundesverfassung - Schwerpunkt: Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherungen


31.10.2014

Neue Professur für Anthroposophisch erweiterte Medizin

Die Universität Bern errichtet eine ausserordentliche Professur für Anthroposophisch erweiterte Medizin in einem Pensum 100%. Diese ist an das Institut für Komplementärmedizin (IKOM) der Medizinischen Fakultät angegliedert. Die bisherige Dozentur für Anthroposophisch erweiterte Medizin wird in eine ausserordentliche Professur umgewandelt. Die Leitung der Universität Bern hat auf Antrag der Medizinischen Fakultät Frau PD Dr. Ursula Wolf gewählt. 


02.05.2014

Ärztliche Komplementärmedizin nicht mehr bestritten

Medienmitteilung Dakomed und UNION

Der Dakomed und die UNION begrüssen den Vorschlag des eidgenössischen Departements des Innern (EDI) zur definitiven Aufnahme der ärztlichen Komplementärmedizin in die OKP durch Gleichstellung mit andern Fachrichtungen.

Informationen


03.01.2013

Komplementärmedizin nicht teurer für die Krankenkassen

Tagesschau - SRF Player - Schweizer Radio und Fernsehen


03.01.2013

Artikelreihe zur Komplementärmedizin in der Schweizerischen Ärztezeitung (SÄZ)

Die UNION zwischen Wissenschaft und Politik (zur Anerkennung der ärztlichen Komplementärmedizin)

Informationen


01.11.2012

Komplementärmedizin – ein Leitfaden für Patientinnen und Patienten

Exemplare können beim Dachverband bezogen oder von der Website heruntergeladen werden.


01.04.2016

Weiterer Teil der Kernforderungen umgesetzt

Swissmedic-Zulassung als Werbeelement

Angepasst wird per 1. April 2016 die Arzneimittel-Werbeverordnung (AWV). Künftig muss in den Pflichthinweisen für Arzneimittel stehen, dass ein Arzneimittel vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic zugelassen wurde. Pharmazeutische Unternehmen können zudem für Werbematerialien zusätzlich einen klar definierten bildlichen Hinweis auf die Swissmedic-Zulassung verwenden. Von dieser Massnahme dürften insbesondere Arzneimittel der Komplementär- und Phytomedizin profitieren, da sie sich so klar von Nahrungsergänzungsmitteln oder Medizinprodukten abgrenzen können. Für die Umsetzung dieser Vorgaben ist eine Übergangsfrist von drei Jahren vorgesehen. Damit wird die Motion Eder (13.3393: Swissmedic-Zulassung eines Arzneimittels als erlaubtes Werbeelement) erfüllt. Die Massnahmen sind zudem Teil der Umsetzung des neuen Verfassungsartikels zur Komplementärmedizin, den Volk und Stände am 17. Mai 2009 angenommen haben.

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