UNION Schweizerischer Komplementärmedizinischer Ärzteorganisationen

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14.10.2021 Tarife & Wirtschaftlichkeitsprüfung - ein Update für unsere Mitglieder!

Die Weiterentwicklung der WZW-Methode zusammen mit santésuisse hat zum Ziel die Screening-Methode zu verfeinern, basierend auf den ersten Erfahrungen seit Einführung (erstmalige Anwendung für das Statistikjahr 2018). Die FMH und santésuisse haben zu diesem Zweck den Austausch auf technisch, operativer Ebene 2021 initiiert und institutionalisiert.

 

Ziel ist es konkrete Massnahmen zu vereinbaren, mit denen die Screening-Methode deutlich verbessert werden kann. Die FMH verfolgt dabei mehrere Ziele, unter anderem soll das Ergebnis des Screenings für die betroffenen Ärzte besser verständlich und nachvollziehbar sein, damit diese daraus Handlungsoptionen ableiten können, auch soll die Patienten-Morbidität besser quantifiziert werden, z.B. bei Arztgruppen, welche heute wenige oder keine Medikamente abgeben bzw. verschreiben und deshalb scheinbar nur «gesunde» Patienten (ohne PCG) haben. Hier hat die UNION einen wesentlichen Beitrag geleistet, die Problematik aufzuzeigen und Lösungen zu finden. Die FMH schreibt entsprechend in einem Artikel in der Schweizerischen Ärztezeitung: «Bei der Einführung einer neuen Methode gebe es immer

auch Verlierer. Eine Gruppe seien z.B. komplementärtätige Fachärzte für Allgemeine und Innere Medizin, die generell wenig Medikamente abgeben oder verordnen. In diesen Fällen würde der Regressionsindex Totale Kosten nach oben, d.h. zu Ungunsten des Arztes korrigiert» DOI: https://doi.org/10.4414/saez.2021.19520

 

Die FMH hat zudem mit eigenen Daten bereits zeigen können, dass die PCG wahrscheinlich einen dominierenden Effekt haben gegenüber den anderen Variablen der Patientenmorbidität.

 

Kolleginnen und Kollegen, die in der Wirtschaftlichkeitsprüfung auffallen, sollten sich weiterhin bei den entsprechenden Fachgesellschaften melden, damit die anonymisierten Daten via UNION dem Tarifdienst der FMH zwecks Analyse übermittelt werden können.

 

Im Juni 2021 fand eine spezifische Informationsveranstaltung für Anwältinnen und Anwälte statt. Ziel der Informationsveranstaltung war, einen Überblick über die neue Methode zu geben, wichtige Hinweise und Abläufe aufzuzeigen, vertiefte juristische Argumentationsansätze zu diskutieren und einen gemeinsamen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen. Es ist äusserst wichtig, dass bei Verfahren gut informierte Anwältinnen und Anwälte zur Verfügung stehen. Die UNION empfiehlt ihren Mitgliedern, sich vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung an den Tarifdienst der FMH zu wenden.

 

Das Tarifcontrolling findet zunehmend eine grössere Beliebtheit bei den Krankenversicherern als Ergänzung zur Wirtschaftlichkeitsprüfung. Unter dem Tarifcontrolling versteht man die Analyse der Tarifanwendung (in Rechnung gestellte einzelne Tarifpositionen) auf Basis des Tarifpools der SASIS AG oder aufgrund der Abrechnungsdaten einer Krankenversicherung. Schwerpunkt der Betrachtung ist nicht die statistische Auffälligkeit der Durchschnittskosten gegenüber dem Referenzkollektiv. Es erfolgt a posteriori – die Leistungen wurden bereits vergütet – eine statistische Analyse auf Basis eines Verdachtes oder eines Abrechnungsmusters (z.B. fehlende qualitative Dignität auf einer Position oder keine Verrechnung «letzte 5-Minuten»). Gemäss erneuter Abklärung der UNION ist es möglich, die letzten 5 Minuten für komplementärmedizinisch tätige Ärztinnen und Ärzte ein- oder zweimal abzurechnen. Die UNION favorisiert jedoch klar eine «integrative Konsultation» abzurechnen mit nur einmal letzte 5-Minuten (z.B. konventionelle Grundkonsultation mit den ersten, weiteren und letzten 5 Minuten kombiniert mit den komplementärmedizinischen Positionen erste und weitere 5 Minuten).

 

Die FMH hat von Prof. Dr. Gächter in einem Rechtsgutachten untersuchen lassen, ob das praktizierte Tarifcontrolling rechtens ist und Fragen zu Verjährungsfristen, Rückforderungssumme, Vorgehen bei Rückforderungen und Mandatierung der tarifsuisse AG klären lassen. Das Gutachten stützt das gegenwärtig praktizierte Tarifcontrolling der Krankenversicherer.

Betroffene Ärztinnen und Ärzte sollen die Offenlegung betroffener Rechnungen und Positionen einfordern und die aufgeführten Rechnungen und Positionen detailliert prüfen. Weitere Informationen können bei der FMH in Erfahrung gebracht werden.

 

 

UNION Schweizerischer komplementärmedizinischer Ärzteorganisationen, 14.10.2021